Steingärten Weinheim

In Der Asugabe von Kraut und Rüben 01/2020 schreibt Ulf Soltau über die Gärten des Grauens. Er hat hierzu bei Facebook auch eine eigene Seite. Soltau geht in dem Artikel auf ökologische und rechtliche Aspekte ein.

Wir auch wir an anderer Stelle bereits erwähnt haben ist eine Steingartenfläche, sofern diese denn gepflegt aussehen soll, alles andere als pflegeleicht. Sie ist außerdem mit der Anschaffung eines Laubblasegerätes verbunden. Welches im allgemeinen bei so um die 110 dB liegt.

Das Anlegen von Steingärten wie diese heute vielfach angelegt werden verstöst aber gegen die gesetzlichen Regelungen. Auf diejenigen, die sich bereits solch eine Fläche angelegt haben können in Zukunft hohe Entsorgungskosten zukommen.

kleine Steingartenanlage

Da hier verschiedene Materialien miteinander vermischt sind sind diese Materialien Sondermüll. Und entsprechend teuer in der Entsorgung. Wer sich also Gedanken darüber macht einen Garten des Grauens anzulegen, sollte sich darüber im klaren sein, daß solch ein Garten gesetzeswidrig ist und hohe Entsorgungskosten auf ihn zukommen.

Unabhängig von den hohen Entsorgungskosten bietet eine Gartenfläche aber einen sehr viel höheren Entspannungsgrad. Eine solche Fläche muß auch nicht extrem pflegintensiv sein. Allerdings muß sich jeder, der eine Gartenfläche hat darüber im klaren sein, daß Garten Arbeit bedeutet. Ansonsten ist man mit einer Mietwohnung und einem Balkon wo man bestenfalls nach den Balkonpflanzen schauen muß besser dran.

Wie nicht-überbaute Flächen zu nutzen sind findet sich in §9 Abs. 1 LBO.